Lohnempfehlungen für Haushaltleiterinnen ab 1. Januar 2012
Folgende Ansätze sind unter dem Aspekt der verschiedenartigen Anforderungen in drei Besoldungsklassen eingeteilt.
Bruttojahreslohn (= Bar- und Naturallohn)
Zahlbar in 13 Teilbeträgen bei 42-Stunden-Woche
(reine Arbeitszeit ohne Essenszeit)
Besoldungsklasse I Fr. 56 200.-
Selbstständige Führung eines privaten Haushaltes
Besoldungsklasse II Fr. 63 450.-
Gruppenleiterin im Grosshaushalt
Besoldungsklasse III Fr. 73 500.-
Selbständige Leitung eines kleineren Heimes, Assistentin der Leitung eines grösseren Betriebes
Stundenlohn ab Fr. 33.50
Zuzüglich Ferienentschädigung:
bei Anspruch laut NAV auf 4 Wochen Ferien,
bei Anspruch laut NAV auf 5 Wochen Ferien.
Alle Arbeitsverhältnisse richten sich nach dem jeweiligen kantonalen Normalarbeitsvertrag für Hauswirtschaftliche Arbeitnehmer/innen (NAV). Die Lohnempfehlungen gelten als Grundlage. Der zu vereinbarende Lohn richtet sich nach der Vorbildung, der Berufserfahrung, dem Dienstalter und den örtlichen Verhältnissen.
BVHL Stellenvermittlung
Etelka Rüegger-Hauser
Birkenweg 8
5040 Schöftland
Fon 062 721 62 42
etelka.rueegger@haushaltleiterin.ch
Hier können Sie die Lohnempfehlungen als PDF ausdrucken.



