Lohnempfehlungen für Haushaltleiterinnen ab 1. Januar 2010
Folgende Ansätze sind unter dem Aspekt der verschiedenartigen Anforderungen in drei Besoldungsklassen eingeteilt.
Bruttojahreslohn (= Bar- und Naturallohn)
Zahlbar in 13 Teilbeträgen bei 42-Stunden-Woche
(reine Arbeitszeit ohne Essenszeit)
I
Selbstständige Führung eines privaten Haushaltes
Fr. 55 930.-
II
Gruppenleiterin im Grosshaushalt
Fr. 63 140.-
III
Selbständige Leitung eines kleineren Heimes, Assistentin der Leitung eines grösseren Betriebes
Fr. 73 130.-
Stundenlohn ab Fr. 33.50
Zuzüglich Ferienentschädigung:
bei Anspruch laut NAV auf 4 Wochen Ferien,
bei Anspruch laut NAV auf 5 Wochen Ferien.
Alle Arbeitsverhältnisse richten sich nach dem jeweiligen kantonalen Normalarbeitsvertrag für Hauswirtschaftliche Arbeitnehmer/innen (NAV). Die Lohnempfehlungen gelten als Grundlage. Der zu vereinbarende Lohn richtet sich nach der Vorbildung, der Berufserfahrung, dem Dienstalter und den örtlichen Verhältnissen.
BVHL Stellenvermittlung
Etelka Rüegger-Hauser
Birkenweg 8
5040 Schöftland
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